Neue Vorgaben mit Vorteilen für Holz

07.09.2020

Das öffentliche Beschaffungsrecht (BöB) wurde revidiert und tritt Anfang 2021 in Kraft. Das BöB und die neu publizierte Verständigungsnorm SIA 101 fordern die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus. Das ist ein klares Bekenntnis zum Baustoff Holz.

Neue Vorgaben mit Vorteilen für Holz

Mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) findet ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb statt. Ab dem 1. Januar 2021 erhält nicht mehr das günstigste, sondern das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Die seit August publizierte SIA Ordnung für Leistungen der Bauherren (SIA 101:2020) bestärkt diese Bestrebung. Sie definiert die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus als eine Grundaufgabe des Bauherrn.   

Holz ist ökologisch und wirtschaftlich
Holz ist ein natürlich nachwachsender Rohstoff. Er hat bei der Klimafrage deutlich die Nase vorn. Der natürliche Rohstoff punktet aber nicht nur in Bezug auf die Ökologie. Auch aus ökonomischer Sicht macht der Einsatz von Holz Sinn: Über den gesamten Lebenszyklus sind Holzbauten heute meist wirtschaftlicher als Gebäude aus Stahlbeton. Darum setzen grosse und professionelle Investoren zunehmend auf Holz, obwohl die Planungs- und Baukosten leicht höher ausfallen können.   

Zur Wirtschaftlichkeit tragen mehrere Faktoren bei:

  • ideale Voraussetzungen für digitale Planung dank hoher Vorfertigung 
  • kurze Bauzeit 
  • frühere Inbetriebnahme/Vermietung/Verkauf 
  • tiefere Heizkosten 
  • tiefere Unterhaltskosten 
  • tiefere Rückbaukosten

Zusammenhang von Lebenszykluskosten und Bauweise

Holzbauten sind über den ganzen Lebenszyklus betrachtet günstiger. Quelle: Lignum, Argumente für Holz

Wer die Vorgaben aus dem BöB und der SIA 101 konsequent umsetzen will, der setzt künftig auf hohe Qualität und auf einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Der Einsatz von Holz ist die logische Konsequenz.   

Einsatz von Schweizer Holz bei öffentlichen Ausschreibungen 
Noch besser schneidet Holz aus der Schweiz ab – zumindest was die ökologischen Aspekte angeht. Schweizer Holz wird nicht weit transportiert, was die darin enthaltene Graue Energie reduziert. Aber Achtung: Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen definiert die Art des Verfahrens einer Ausschreibung. Bauprojekte über 9,575 Mio. Franken müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Neubauprojekte der öffentlichen Hand müssen somit meist öffentlich ausgeschrieben werden. Nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung darf hinsichtlich der Materialherkunft keine Forderung gestellt werden. Schweizer Holz zu verlangen ist somit nicht zulässig. Dennoch können öffentliche Bauten mit Schweizer Holz gebaut werden. Tipps und Tricks erfahren Sie hier am Beispiel des Schulhauses Aeschi.

Schulhaus Aeschi

Weitere Informationen zum BöB finden Sie bei der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.

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